Leitungswasserschäden in der Haushaltsversicherung
Sie kennen das sicher: Man sitzt im Freundeskreis zusammen und diskutiert über dieses und jenes. Da muss alles herhalten – angefangen darüber, ob vegan essen gesund ist oder nicht, über das beliebte Thema Autofahrer versus Radfahrer bis hin zu was bei einem Schaden in einer Haushaltsversicherung abgedeckt ist und was nicht.
Das Thema Versicherung ist ein Garant für hitzige Debatten und die unterschiedlichsten Meinungen - und oft ist es gar nicht so einfach den Durchblick zu haben. Die Kernleistungen bei Leitungswasserschäden sind bei allen Versicherungen mehr oder weniger gleich - aber es gibt doch kleine, feine Unterschiede. Wir sagen Ihnen, was UNIQA bei derartigen Schäden leistet und was nicht.
Die Praxis zeigt uns die häufigsten Gründe für einen Wasserschaden:
- Undichte Waschmaschinen oder Geschirrspüler
- Kaputte Wasserleitungen
- Verstopfte Abflussrohre
- Defekte Heizkörper inkl. Ventile, aber auch
- Starkregen und
- Hochwasser
Die gute Nachricht: In der Regel ist ein Leitungswasserschaden in der Haushaltsversicherung abgedeckt. „Super – oder!?“ werden Sie denken, „Das beruhigt doch schon mal“. Aber schauen wir uns das trotzdem mal genauer an.
1. Undichte Waschmaschine oder Geschirrspüler
- Wenn Sie nach Hause kommen und der Geschirrspüler hat neben seiner Ladung auch noch versucht den Küchenboden zu waschen, werden Sie davon nicht gerade begeistert sein. Egal, ob dieses Disaster durch
- eine kaputte Dichtung oder
- einen losen oder geplatzten Schlauch
- Gut zu wissen
Mit unserem Zusatzbaustein Maschinen, Anlagen & Geräte übernehmen wir für Sie Reparaturkosten Ihrer Haushaltsgeräte zum Zeitwert. Egal, ob etwas durch Bedienungsfehler oder einfach Ungeschicklichkeit passiert ist. Hier mehr erfahren.
2. Kaputte Wasserleitung
Die Chancen stehen relativ gut, dass der Wasserschaden durch einen Rohrbruch, ein kleines Leck oder eine kaputte Dichtung verursacht wird.
Aber wie schon bei Waschmaschine & Co ist das kein Problem. Wir ersetzen auch in diesem Fall Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt.
3. Verstopftes Abflussrohr oder defekter Heizkörper
Es lässt sich ja nicht wirklich verhindern - das verstopfte Abflussrohr. So ab und zu denkt man daran, mal einen Rohrreiniger zu verwenden - aber so schnell der Gedanke gekommen ist, so schnell ist er auch wieder weg. Stimmt's?
Da beruhigt es ja doch, dass bei Schäden durch ein verstopftes Abflussrohr, aber auch bei einem defekten Heizkörper, inklusive Ventil, Ihr Hab & Gut versichert ist.
Der Folgeschaden am Wohnungsinhalt durch Leitungswasser übernimmt immer die Haushaltsversicherung.
Sollte jedoch ein Gebäudeschaden vorliegen, wenden Sie sich bitte an den Gebäudeversicherer. Dieser übernimmt die Kosten für die Behebung der Schadenursache, wie
- Rohrbruch
- ein verstopftes Abflussrohr
- Bruch der Heizungsrohre
- u.v.m.
und den möglicherweise daraus entstandenen Folgeschäden am Gebäude, wie beispielsweise an
- Malereien
- Fliesen oder
- Bodenbelägen
- ...
4. Starkregen
Bei Schäden durch Starkregen besteht an sich kein Versicherungsschutz, da es keine direkte Ursache durch einen Defekt gibt.
Wenn Sie allerdings in weiser Voraussicht den Zusatzbaustein „Naturkatastrophen“ in Ihrer Haushaltsversicherung mitversichert haben, schaut die Welt schon ganz anders aus.
Nehmen wir zum Beispiel an …
- Starkregen peitscht an Ihre Terrassentür und bei der Dichtung dringt Wasser ein. In diesem Fall erhalten Sie für entstandene Schäden am Inhalt Ihrer Wohnung zumindest 4.000 Euro ausbezahlt.
- Die Abflussleitungen sind durch die Wassermengen überlastet. Es kommt zu einem Rückstau und über den Kanal oder Boden-Syphon in Ihrem Keller dringt Wasser ein. Auch hier werden Schäden am Inventar ersetzt.
Ein guter Tipp: Rückstauklappen sollten helfen, mit Starkregen fertig zu werden. Im Falle, dass Sie keine montiert haben – auch kein Problem. Diese lassen sich relativ einfach nachrüsten und Sie ersparen sich dann das oft entstandene Chaos.
5. Hochwasser
Hier ist zu sagen, dass Hochwasser grundsätzlich nicht versichert ist.
Wenn Sie jedoch den Zusatzbaustein „Naturkatastrophen“ in Ihrer Haushaltversicherung eingeschlossen haben, dann erhalten Sie auch in diesem Fall bei Schäden am Wohnungsinhalt zumindest 4.000 Euro ausbezahlt.
Das Gebäude selbst ist extra durch eine Gebäudeversicherung abgesichert. Dadurch kann auch hierfür noch ein zusätzlicher Schutz bestehen.
Gut zu wissen: Schäden durch Naturkatastrophen können nur bis maximal 50.000 Euro versichert werden.
6. Und wenn mal Sturm oder Hagel sein Unwesen treibt ...
Man könnte lange diskutieren, ob es einen Klimawandel gibt oder nicht. Die einen sagen ja - und er ist menschgemacht - die anderen sagen nein, wir bilden uns das alles nur ein. Wie auch immer - Wetterkapriolen wie Sturm und Hagel gab's schon immer und wird es auch weiter geben ...
- Ein Sturm deckt das Dach teilweise ab und Regenwasser dringt ein. Der in Mitleidenschaft gezogene Wohnungsinhalt ist versichert und wird ersetzt.
Wichtig! Auch hier gilt: Schäden am Gebäude werden immer vom Gebäudeversicherer bezahlt.
- Hagel zertrümmert die Dachflächenfenster – das Bett wird zum Swimmingpool, Glassplitter setzen Ihren Möbeln ordentlich zu und auch der Laptop mag das Hagelkörnerbombardement von oben ganz und gar nicht. Keine Sorge, auch in diesem Fall kommen wir für die Schäden am Wohnungsinhalt auf.
Sie haben eine Haushaltsversicherung? Großartig, denn wie Sie sehen, sind fast alle Möglichkeiten eines Wasserschadens abgedeckt.
Hmm, Sie haben noch keine? Tja, dann schlafen Sie mal drüber und wenn Sie sich für eine Haushaltsversicherung entschieden haben, kontaktieren Sie uns doch ... wir helfen Ihnen gerne weiter.