Abfertigungsvorsorge
Lebensumstände ändern sich und Mitarbeitende verlassen Ihren Betrieb.
Ob Sie als Unternehmer die Abfertigung für länger zugehörige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch im alten System oder schon für alle Mitarbeitenden im neuen System mit verpflichtender Beitragszahlung planen, entscheiden Sie. Wichtig ist, wie diese Beiträge angelegt werden.
Die Abfertigung neu ist verpflichtend für alle seit 1.1.2003 abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse. Seit 1.1.2008 gilt diese Regelung auch für freie Dienstnehmer. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genießen dadurch mehr Unabhängigkeit und haben die Möglichkeit auf eine steuerfreie Zusatzpension. Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber haben mehr Sicherheit, da planbare, monatliche Beiträge angespart werden.
So funktioniert die Mitarbeitervorsorge
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlt 1,53 % vom Bruttomonatsentgelt der Mitarbeitenden über die Sozialversicherung in die Betriebliche Vorsorgekasse ein. Die Beiträge werden dort steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für die Abfertigung bzw. die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitnehmenden.
Abfertigungsvorsorge
Unsere Produkt-Highlights im Überblick
Steuerersparnis
durch absetzbare Beiträge und steuerfreie Veranlagung
Kapitalgarantie
für die Mitarbeitenden auf alle eingezahlten Beiträge
Ansprüche bleiben erhalten
auch beim Wechsel von unselbständiger auf selbständige Beschäftigung bleibt die angesparte Abfertigung erhalten
Wahlmöglichkeit für Mitarbeitende
zwischen lebenslanger, steuerfreier Zusatzpension oder Kapitalauszahlung (steuerbegünstigt mit 6 % Lohnsteuer)
Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.
Für Mitarbeitende, die vor dem 1.1.2003 ins Unternehmen eingetreten sind, kann weiterhin nach dem System der Abfertigung alt vorgesorgt werden.
Erfahren Sie hier mehr darüber.