Grenzgänger: So beantragen Sie eine e-card

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Beantragung einer e-card für ELGA und ehealth-Zwecke für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Mann mit Laptop

Mit der SARS-CoV-2-Pandemie haben die IT-gestützten Prozesse im Gesundheitswesen eine neue Dynamik erfahren. Die technischen Verfahren der ELGA mit der e-card als Zugangsschlüssel bilden dabei die Grundlage für die Erfassung von Impfungen im e-Impfpass (= Zentrales Impfregister). Die dort eingetragenen COVID-19-Impfungen werden in weiterer Folge auch in die COVID-19-bezogenen Nachweise einfließen, gemeinsam mit negativen COVID-19-Tests, erfolgten und aktuell abgelaufenen COVID-19-Infektionen und positiven Antikörpertests. Der e-Impfpass wird vermutlich auch die Basis für den „Grünen Pass“ sein, der ab Ende Juni in Österreich und weiteren EU-Staaten wesentliche Erleichterungen bringen soll (z.B. für Reisen). 

Gut zu wissen

Derzeit ist der e-Impfpass eine Datenbank, die ausschließlich für offizielle Abfragen zugänglich ist, etwa für statistische Auswertungen zu Durchimpfungsraten. Er enthält zumindest jene Daten, die auch im Papier-Impfpass stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Dosiskennung und Name des impfenden Arztes. Diese Impfdaten werden nicht zusätzlich auf der e-card gespeichert – Die e-card brauchen Sie nur, um sich identifizieren zu können. Sie können über das ELGA-Portal Ihre Impfdaten einsehen, so wie bisher schon Ihre Befunde und Medikation.


So beantragen Sie eine e-card

Um einen reibungslosen Ablauf der Impfungen sicherstellen zu können, haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich die Möglichkeit, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine e-card für Zwecke der ELGA zu beantragen, sofern sie noch keine e-card besitzen. Diesen Antrag können sie auch für Angehörige stellen, die keine e-card besitzen.

Wenn Sie bereits eine e-card besitzen, ist kein neuerlicher Antrag notwendig. Die bisherige e-card ermöglicht den Zugang zu ELGA und zum e-Impfpass.

Bitte beachten Sie, dass eine e-card nichts an Ihrer (privaten) Krankenversicherung ändert.

Der Antrag kann online gestellt werden. Für den Antrag ist keine Handysignatur erforderlich.

Für den Fall, dass Sie (bzw. Ihre Angehörigen) EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger sind und keinen österreichischen Scheckkartenführerschein haben, ist die Ausstellung einer e-card nur möglich, wenn Sie bzw. Ihre Angehörigen ein Foto beibringen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter chipkarte.at.

Die e-card wird an Ihre Meldeadresse versendet. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung Ihre e-card noch nicht erhalten haben, rufen Sie bitte die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für weitere Fragen zur e-card Ausstellung oder zur Meldung bei Defekt, Verlust oder Diebstahl, wenden Sie sich bitte auch an die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für Fragen zu ELGA und zum e-Impfpass wenden Sie sich bitte an die ELGA Serviceline 05 0124 4411.

Weitere Fragen und Antworten zur e-card für ELGA und ehealth-Zwecke für freie Berufe finden Sie unter chipkarte.at.

Häufige Fragen & Antworten

Wer kann eine e-card für ELGA und ehealth-Zwecke beantragen?
Zu den betroffenen Personen gehören Grenzgängerinnen und Grenzgänger (EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich) , sofern sie nicht aufgrund einer (anderen) Pflichtversicherung oder freiwilligen Selbstversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Wie komme ich zu meiner e-card?
Die Beantragung einer e-card für ELGA bzw. ehealth-Zwecke (e-Impfpass) erfolgt grundsätzlich online. Dafür ist keine Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich. Ausstellender Krankenversicherungsträger ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).
Wozu dient die e-card?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen und zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Die Impfdaten werden nicht zusätzlich auf der e-card gespeichert – Die e-card brauchen Sie nur, um sich identifizieren zu können. Sie können über das ELGA-Portal ihre Impfdaten einsehen, so wie bisher schon Ihre Befunde und Medikation.
Ändert die e-card etwas an meiner privaten Krankenversicherung?
Nein. Die e-card dient ausschließlich als persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen und zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Es besteht kein Krankenversicherungsschutz durch die ÖGK und Arztbesuche sind daher nicht mit der e-card möglich.
Löst die e-card die Gesundheit & Wertvoll-Karte der UNIQA ab?
Kurzfristig nicht. Die Gesundheit & Wertvoll-Karte bietet zum Beispiel weiterhin auf ihrer Rückseite eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte für den umfassenden Schutz im Großteil des europäischen Auslands. Für eine Zusammenführung der Gesundheit & Wertvoll-Karte und der e-card benötigt es neben organisatorischen Vorbereitungen auch noch rechtliche Änderungen seitens des Gesetzgebers.
Was ist zu tun, wenn die e-card verloren geht?
Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch bei der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif – daher die erste Null immer mitwählen). Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt, wenn vom Karteninhaber ein Foto verfügbar ist oder eine gesetzliche Ausnahme zutrifft. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig.
Wie lange gilt die e-card?
Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind (z.B. der Name), oder wenn die Karte beschädigt ist.
Was kostet eine Neuausstellung der e-card?
Die Erstausstellung Ihrer e-card und der Austausch nach Personenstandsänderungen oder bei schadhaften Karten sind für Sie üblicherweise kostenlos. Für die Ausstellung verlorener Karten oder von Karten, deren Unbrauchbarkeit Sie selbst verschuldet haben, kann eine Gebühr eingehoben werden. Die Karte ist Eigentum der ausstellenden Stelle.
Müssen Karteninhaber einer e-card für ELGA-Zwecke e-card Service-Entgelt bezahlen?
Üblicherweise nein. 
Was ist bei Änderung der persönlichen Daten zu tun (Namensänderung, Titel, etc.)?
Bitte melden Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten mit dem erforderlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Diplom) der ÖGK.
Welche Titel werden auf der e-card gespeichert?
Auf der e-card werden alle in der EU anerkannten Titel gespeichert, sofern sie der Sozialversicherung bekannt sind. Dazu zählen österreichische bzw. in Österreich anerkannte akademische Grade, jedoch keine Berufstitel.
Warum sind auf der Rückseite der e-card in manchen Feldern Sterne?
Die Rückseite der e-card ist für die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorgesehen, die von den gesetzlichen Krankenversichertenträgern für ihre Versicherten ausgestellt wird. Da Sie bei der ÖGK keinen Krankenversicherungsschutz haben, wird nur die Kartennummer aufgedruckt und alle anderen Felder mit „*****“ versehen, um Verwechslungen mit gültigen EKVK auszuschließen.

Sie möchten immer gut informiert sein?

Am Ball bleiben ist das Um und Auf. Mit Ihrer Einwilligung erhalten Sie Informationen zu Produkten, Services und Aktionen rund um Gesundheit, Familie, Freizeit und Auto.

Kontakt

Reiseversicherung