Ihr Post-COVID-Check ist noch offen?

Mit Ende des Jahres 2022 ist die erfolgreiche Aktion ausgelaufen. Wie Sie jetzt Ihre bestehende Kostenübernahme einlösen, erfahren Sie hier.

Die Aktion Post-COVID-Check ist mit 31.12.2022 abgelaufen und unsere Kund:innen waren begeistert! Der sinnvolle Nutzen, die persönliche und individuelle Betreuung und die Effizienz des Programms gefielen besonders.

Was war der Post-COVID-Check?
Mit dem Post-COVID-Check gaben wir Ihnen Klarheit über Ihren Gesundheitszustand. Ihre Folgebeschwerden wurden in Zusammenarbeit mit Gesundheitszentren, Privatkliniken, Instituten untersucht. 

Sie haben eine offene Kostenübernahme?
Ihre bestehende Kostenübernahme ist noch 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann bei allen Post-COVID-Check Partner:innen eingelöst werden. 

Das bietet Ihnen der Post-COVID-Check

Der Check kann in ganz Österreich gemacht werden und beinhaltet folgende Untersuchungen: 

  • Herzultraschall
  • (Ruhe-) EKG
  • Blutuntersuchung inkl. Antikörpertest COVID-19
  • Lungenfunktionstest inkl. Sauerstoffsättigung

Gemeinsam mit einer Ärztin oder einem Arzt besprechen Sie die Ergebnisse Ihrer Untersuchungen und bekommen ärztliche Empfehlungen für notwendige weitere Behandlungen. 


Die Aktion Post-COVID-Check ist mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen.


In 3 einfachen Schritten zum Post-COVID-Check

Schritt 1: Das UNIQA Kundenservice hat Ihnen bis zum 31.12.2022 die Kostenübernahme per E-Mail bestätigt.

Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin direkt bei einem Gesundheitszentrum, Privatklinik oder Institut aus dem Kooperationsnetzwerk.

Schritt 3: Nehmen Sie die Kostenübernahme am Tag der Untersuchung mit. 

Kooperationsnetzwerk Post-COVID-Check
(pdf, 135.1kB)
  • Über diesen Service dürfen keine Corona-Verdachtsfälle behandelt werden. In Abstimmung mit den Behörden bitten wir Sie, bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu Hause zu bleiben und die Gesundheitshotline 1450 anzurufen. Für allgemeine Fragen und Sorgen zum Coronavirus wenden Sie sich an die kostenlose Infoline der AGES unter 0800 555621 .
  • Ebenfalls nicht behandelt werden Fälle, wo eine Notfallversorgung oder intensivmedizinische Betreuung notwendig ist, z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Schädelhirntrauma, Vergiftungen, akute Atemnot, Atemstillstand, Bewusstlosigkeit, schwere Verletzungen, starke Blutungen, offene Brüche, etc. und Zahnschmerzen.
Wichtig!

Bei lebensbedrohlichen oder schweren Krankheiten/Verletzungen bitte immer sofort die Rettung 144 rufen!

Häufige Fragen & Antworten

Kann ich das Post-COVID-eCoaching noch absolvieren?  
Das Post-COVID-eCoaching war ein befristetes Angebot und ist mit Ende September 2022 ausgelaufen
Kann ich den Post-COVID-Check noch absolvieren? 
Der Post-COVID-Check war ein befristetes Angebot und ist mit Ende Dezember 2022 ausgelaufen. Sollten Sie bereits eine Kostenübernahme erhalten haben, können Sie diese noch 3 Monate ab Ausstellungsdatum einlösen.
Ab wann ist ein Post-COVID-Check sinnvoll?
Wir empfehlen den Post-COVID-Check frühestens 1 Monat nach einer überstandenen Corona-Infektion und bis zu 6 Monate danach.
Wie oft kann ich den Post-COVID-Check in Anspruch nehmen?
Der Check kann pro anspruchsberechtigter Person einmal absolviert werden.
Ist die Kostenübernahme auf andere Personen übertragbar?
Nein, die Kostenübernahme gilt nur für anspruchsberechtigte Personen.
Werden die Kosten für zusätzliche medizinische Folgeleistungen, die im Rahmen des Checks empfohlen werden, von UNIQA übernommen?
Nein. Über die angebotenen Leistungen hinausgehende zusätzliche Untersuchungen sind nicht Teil des Post-COVID-Checks.
Erhält UNIQA Einblick in die Testergebnisse?
Nein. UNIQA erhält keinen Einblick in die erhobenen Befunde. Der Schutz von Personendaten ist uns sehr wichtig. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Website uniqa.at unter Datenschutz abrufbar.

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