Proliferationstherapie
Substanzen werden injiziert, um schmerzhafte Erkrankungen des Bewegungsapparates zu behandeln.
Definition
Die Proliferationstherapie ist ein Verfahren der Neuraltherapie, bei dem Substanzen wie zum Beispiel ein Gemisch aus einer Zuckerlösung und einem Lokalanästhetikum injiziert werden, um schmerzhafte Erkrankungen des Bewegungsapparates wie zum Beispiel Arthrose zu behandeln.
Technik und Ablauf
Die Proliferationstherapie soll überlastete Bänder, Sehnen und Gelenke festigen und stabilisieren und auf diese Weise Schmerzen ursächlich behandeln.
Zu Beginn der Therapie identifiziert der:die Arzt:Ärztin die betroffene Körperstelle durch Funktionstests, durch Ertasten und durch das Vorhandensein von Schmerzen an bestimmten Stellen. Testinjektionen mit Schmerzmitteln können zeigen, an welcher Stelle die Behandlung ansetzen soll. Röntgen-Untersuchungen und Magnetresonanztomographie (MRT) können ebenfalls dazu dienen, die zu behandelnde Stelle zu finden. Dann wird die Therapielösung in oder um das schmerzhafte Gelenk, die Sehne oder den Triggerpunkt injiziert. Ein Triggerpunkt ist eine Stelle am Körper, die Schmerzen ausstrahlt. Die von dem:der Arzt:Ärztin injizierte Therapielösung besteht beispielsweise aus konzentrierter Traubenzuckerlösung und einem Lokalanästhetikum oder nur aus einer Zuckerlösung. Im Abstand von einer bis zwei Wochen werden insgesamt etwa drei Behandlungen empfohlen.
Informationen zu Anwender:innen
Die Proliferationstherapie wird von Ärzt:innen durchgeführt.
Hinweis für UNIQA Kund:innen mit privater Krankenversicherung
Eine tarifliche Leistung ist möglich, wenn die Behandlung durch eine:n niedergelassene:n Arzt:Ärztin erfolgt und der versicherte Tarif Komplementärmedizin vorsieht.
In Kooperation mit AGEM