Versicherungslexikon

Hier finden Sie Erklärungen zu den verschiedenen Begriffen aus der Welt der Versicherung. Das Lexikon hilft Ihnen, Versicherungen besser zu verstehen.

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  • Abenteuersportarten
    Abenteuersportarten sind Aktivitäten, die Adrenalin und Nervenkitzel bieten und oft in der Natur stattfinden. Der Sportrisiko-Schutz ist bei Abschluss einer Unfallversicherung zusätzlich wählbar.
  • Amateursport
    Darunter fallen Sportarten, die nicht beruflich ausgeübt werden, aber bei denen an Wettbewerben ab Landesmeisterschaft teilgenommen wird. 
  • Arbeitsunfall
    Ist eine Verletzung oder körperliche Schädigung, die sich Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung ereignet. Wegunfälle zur oder weg von der Arbeit, zum Arzt/zur Ärztin, genauso wie zur bzw. weg von der Ausbildungsstätte gelten ebenso als Arbeitsunfall.
  • Ausbildungs- & Freizeitschutz
    Der Extrabaustein Ausbildungs- & Freizeitschutz kann zusätzlich gewählt werden und bietet erweiterten Unfallschutz für Kinder und Jugendliche in der UNIQA Unfallversicherung der Eltern.
  • Berufssport
    Berufssport bezeichnet die Tätigkeit als professioneller Sportler, wobei Personen ihren Lebensunterhalt durch den Sport verdienen und an professionellen Wettbewerben teilnehmen. Eine spezielle Ausbildung ist entscheidend für den Erfolg und die Weiterentwicklung der Karriere von Berufssportlern.
  • Berufsunfähigkeit
    Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund physischer Einschränkungen in Folge eines Unfalles nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf weiterhin auszuüben. Die Berufsunfähigkeit wird durch einen medizinischen Sachverständigen festgestellt.
  • Bezugsrecht
    Das Bezugsrecht in der Unfallversicherung bestimmt, wer im Falle eines unfallbedingten Ablebens die Versicherungsleistung für Unfalltod erhält.
  • Bewegliche Sachen
    Bewegliche Sachen beziehen sich auf Gegenstände, die man besitzt und die nicht fest mit dem Haus oder der Wohnung verbunden sind. Das können zum Beispiel Möbel, Elektrogeräte, Schmuck oder Kleidung sein.
  • Dauerinvalidität
    Beschreibt Verletzungen des Körpers, die nicht mehr vollständig geheilt werden können und daher lebenslang bestehen. Festgelegt wird die Dauerinvalidität und dessen Ausmaß mittels einem medizinischen Gutachten anhand der Gliedertaxe 
  • Direktleistung
    Die Direktleistung ist ein Anteil der Versicherungssumme, den man im Falle von bestimmten Verletzungen erhält.
  • Einmalprämie
    Eine Einmalprämie ist eine einmalige Zahlung, die Sie für den Abschluss eines Vertrags leisten müssen. Sie zahlen die gesamte Summe auf einmal und müssen keine monatlichen Raten mehr bezahlen.
  • Erstmaliger Zahnersatz
    Erstmaliger Zahnersatz bedeutet, dass die beschädigten Zähne die eigenen sind und vor dem Unfall nicht bereits mit einem Zahnersatz (z.B. Krone, Brücke, Stiftzahn) versehen waren.
  • Erstprämie
    Die Erstprämie ist wie die Einmalprämie innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu bezahlen. Passiert dies nicht, so ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherer ist außerdem von der Leistung frei, wenn die Erstprämie nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt ist, und ein Schaden eintritt.
  • Freizeitschutz plus 20%
    Bei der Optimal plus Versicherungsvariante ist der Freizeitschutz plus 20 % enthalten. Dies bedeutet, dass bei einem Unfall in der Freizeit die Leistungen für Dauerinvalidität, Direktleistung und dem Unfalltod um 20% erhöht werden.
  • Freizeitschutz plus 100% 
    In der Optimal plus Versicherungsvariante kann man optional den Freizeitschutz plus 100% wählen. Dadurch werden im Falle eines Unfalls in deiner Freizeit die Leistungen für Dauerinvalidität, Direktleistung und dem Unfalltod sogar verdoppelt.
  • Freizeitunfall
    Ein Freizeitunfall ist eine Verletzung oder körperliche Schädigung, die während Ihrer privaten Aktivitäten auftritt. Dies kann in Ihrer Freizeit, während des Sports, im Urlaub oder bei anderen nicht berufsbedingten Unternehmungen passieren. Eine private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz für die Folgen solcher Unfälle.
  • Frist Unfallmeldung
    Wenn man einen Unfall hat, muss man diesen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfalltag melden, sonst kann man seine Ansprüche nicht mehr geltend machen. Wenn man den Unfall fristgerecht meldet, verjähren die Ansprüche innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag.
  • Gliedertaxe
    Sie ist in der privaten Unfallversicherung Grundlage dafür, was bei einem Unfall für den Verlust oder die Einschränkung verschiedener Körperteile gezahlt wird. Anhand einer Tabelle wird der Invaliditätsgrad bestimmt und die Körperteile entsprechend ihrer Bedeutung für die allgemeine Funktionsfähigkeit des Körpers gewichtet.
  • Grobe Fahrlässigkeit
    Grobe Fahrlässigkeit ist, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht deutlich vernachlässigen oder gedankenlos handeln.
  • Hobbysport
    Darunter fallen Sportarten, die rein als Hobby ausgeübt werden und bei denen an keinen Wettbewerben oder nur an Wettbewerben niedriger als einer Landesmeisterschaft teilgenommen wird.
  • Hochrisikoschutz
    Ist ein Zusatzbaustein in der privaten Unfallversicherung und bietet zusätzlichen Schutz für schwerwiegende Unfallfolgen-
  • Höchstentschädigungssumme
    Unter der Höchstentschädigungssumme ist jene Summe zu verstehen, die im Falle eines versicherten Schadens zur Verfügung steht.
  • Kapitalleistung
    Ist in der Unfallversicherung eine Geldsumme, die einmalig ausgezahlt wird, nachdem ein:e medizinische:r Expert:in den Grad der Invalidität oder Beeinträchtigung festgestellt hat.
  • Kollektivunfallversicherung
    Ist ein Versicherungsvertrag, der meist von Firmen, Vereinen oder Verbänden für die Mitarbeiter:innen oder Mitglieder abgeschlossen wird. Je nach Vertragsinhalt sind diese Personen dann im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer Vereins- oder Verbandstätigkeit oder sogar rund um die Uhr innerhalb eines gemeinsamen Vertrages unfallversichert. Versicherungsnehmer ist hier immer die Firma, der Verein oder der Verband.
  • Kosmetische Operationen
    Dabei handelt es sich um ärztliche Behandlungen, die notwendig sind, um das äußere Erscheinungsbild nach einem Unfall zu korrigieren.
  • Leistungssport
    Im Versicherungskontext bedeutet Leistungssport, dass man eine Sportart betreibt, bei der man sich auf Wettkämpfe konzentriert. Das Ziel ist dabei, nationale oder internationale Spitzenleistungen zu erzielen.
  • Mitwirkung
    Von Mitwirkung wird gesprochen, wenn Krankheiten oder Gebrechen (wie z. B. Arthrose) oder durch einen Unfall verursachte Verletzungen zusammenwirken. Ist das der Fall, verringert sich der Grad der Invalidität oder Sie bekommen einen geringeren Betrag ausbezahlt.
  • Obliegenheitsverletzung
    Eine Obliegenheitsverletzung tritt auf, wenn der:die Versicherungsnehmer:in die vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Dies kann zu einer Verweigerung oder Kürzung der Leistungen durch die Versicherung führen. Es ist wichtig, alle vereinbarten Pflichten im Schadensfall sorgfältig zu erfüllen, um Probleme zu vermeiden.
  • Pflegebedürftigkeit 
    Das bedeutet, dass eine Person aufgrund eines Unfalls so hilflos ist, dass sie mindestens bei drei alltäglichen Aktivitäten Unterstützung von jemand anderem benötigt. Das kann z. B. beim Aufstehen oder schlafen legen, beim An- und Ausziehen oder auch bei der Körperpflege sein.
  • Pflegekosten
    Das sind Kosten, die für eine pflegebedürftige Person aufgewendet werden müssen, wenn diese nach einem Unfall täglich wiederkehrende Grundverrichtungen nicht mehr ohne fremde Hilfe ausführen kann. Die Pflege muss durch eine dazu befugte Person bzw. eine dafür eingerichtete Organisation verrichtet werden.




  • Polizze
    Als Polizze wird der Versicherungsschein bezeichnet, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer:in.
  • Progression
    Sie beschreibt eine überverhältnismäßige Erhöhung der Auszahlung nach einem Unfall. Je schwerer die Verletzung, desto stärker greift die überproportionale Steigerung der Leistung und desto höher ist der ausbezahlte Betrag. Eine Progression von beispielsweise 300 % bedeutet bei einem Invaliditätsgrad von 100 %, das die dreifache Versicherungssumme ausbezahlt wird.
  • Rehabilitationspauschale
    Wenn man nach einem Unfall im Krankenhaus war und innerhalb von 3 Monaten eine stationäre Rehabilitation begonnen hat, erhält man nach Abschluss der Rehabilitation eine Zahlung in Höhe bis zu 2 % der Versicherungssumme für Dauerinvalidität.
  • Risiko
    Das Wort "Risiko" bezieht sich auf die Möglichkeit, dass ein Schaden an versicherten Gegenständen oder Eigentum auftritt aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen.
  • Schulausfallgeld
    Das Schulausfallgeld wird gezahlt, wenn ein Unfall dazu führt, das Ihr Kind nicht zur Schule gehen kann.
  • Selbstbehalt
    Mit Selbstbehalt wird der Betrag bezeichnet, den Versicherungsnehmer:innen im Leistungsfall selbst tragen. Selbstbehalte dienen der Risikoteilung zwischen Versicherungsnehmer:innen und der Versicherung.
  • Soforthilfe 24
    Soforthilfe 24 ist ein Leistungspaket, das man zusätzlich auswählen kann. Es bietet verschiedene Hilfen nach einem Unfall. Wir übernehmen die Kosten, wie auch die Organisation dieser Hilfeleistungen.
  • Spitalgeld
    Ist ein Zusatzbaustein in der Unfallversicherung. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall erhält man von der Versicherung eine tägliche Geldleistung.
  • Taggeld
    Ist eine zusätzliche Option in der Unfallversicherung, die man wählen kann, um im Falle einer arbeitsbedingten Verletzung einen bestimmten Geldbetrag pro Tag zu erhalten. Um das Taggeld zu erhalten, muss man mit einer ärztlichen Bestätigung nachweisen, dass man nicht mehr arbeiten kann. 
  • Unfall
    In der Unfallversicherung spricht man von einem Unfall, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Eine Krankheit sowie auch ein körperlicher Schaden durch zum Beispiel Abnutzungen ist hingegen kein Unfall.
  • Unfall- und Heilkosten
    Darunter fallen alle Kosten, die notwendig sein können, um die Folgen eines Unfalls zu beheben. Zum Beispiel Kosten für Physiotherapie, ärztlich verordnete Hilfsmittel und Heilbehandlungen, Zahnersatz oder kosmetische Operationen. Auch Kosten für die Rettung, Suche und Bergung einer verunfallten Person zählen dazu.
  • Unfallrente
    Ist ein regelmäßiger Geldbetrag, der ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gezahlt wird. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die Sie aus der privaten Unfallversicherung bekommen, wenn sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt sind.
  • Unfalltod
    Ist der Tod einer Person, der durch ein unvorhersehbares Ereignis – wie zum Beispiel einen Autounfall, einen Sturz oder eine Explosion – verursacht wurde.
  • Unsalidierte Kosten
    Dabei handelt es sich um Ausgaben, die nicht durch eine Versicherung oder andere finanzielle Mittel gedeckt werden und daher von Ihnen selbst getragen werden müssen. Es handelt sich um Kosten, für die keine Rückzahlung oder Entschädigung vorgesehen ist.
  • Vorschädigung
    Bezieht sich in der Unfallversicherung auf bereits vorhandene Schäden oder Verletzungen, die den Unfall und seine Folgen beeinflussen können. Dies kann Auswirkungen auf die Art und Schwere der Verletzungen sowie den Versicherungsanspruch und die Leistungshöhe haben.
  • Wertanpassung
    Bei Versicherungen mit Wertanpassung werden die Versicherungssumme und die Prämie jedes Jahr an die Schwankungen eines Index angepasst, wie beispielsweise der Verbraucherpreisindex (VPI).


  

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