Unfall- und Krankenversicherung im Todesfall
Unfallversicherung im Todesfall
In der Unfallversicherung muss nach dem Tod des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin unterschieden werden, ob diese:r die einzige versicherte Person war oder ob es noch andere versicherte Personen (Familienmitglieder) gibt.
- War der/die Versicherungsnehmer:in die einzige versicherte Person, endet sie mit dessen/deren Ableben. Für die Stornierung benötigen wir die Sterbeurkunde.
- Sind zusätzlich noch weitere Personen mitversichert, kann der Versicherungsschutz für diese natürlich weiter sichergestellt werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem/der Berater:in auf, er/sie kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Empfehlungen zu Ihren aktuellen Bedürfnissen abgeben. Je nach individueller Ausgangslage wird dann entweder der bestehende Vertrag umgeschrieben oder es kommt zum Neuabschluss mit aktuellem Tarif.
- War der/die Versicherungsnehmer:in die einzige versicherte Person, endet sie mit dessen/deren Ableben. Für die Stornierung benötigen wir die Sterbeurkunde.
Krankenversicherung im Todesfall
In der privaten Krankenversicherung muss nach dem Tod des Versicherungsnehmers unterschieden werden, ob dieser die einzige versicherte Person war oder es auch noch andere versicherte Personen (Familienmitglieder) gibt.
- War der Versicherungsnehmer die einzige versicherte Person, endet sie mit dessen Ableben. Für die Stornierung benötigen wir die Sterbeurkunde.
- Sind zusätzlich noch weitere Personen mitversichert, so haben diese das Recht den Versicherungsvertrag nahtlos mit einem neuen Versicherungsnehmer weiterzuführen. Das ist in den meisten Fällen empfehlenswert um die derzeit bestehenden Tarife und Leistungen beizubehalten. Ein Neuvertrag ist, je nach Alter und Risiko, wenn überhaupt, fast immer nur mit höheren Kosten möglich. Für die Weiterversicherung benötigen wir eine Änderungsanzeige mit Unterschrift des neuen Versicherungsnehmers. Bitte schicken Sie uns auch die neuen Kontodaten, falls die Prämienzahlung mit Bankeinzug erfolgen soll.