Fußpflege
Fußpflege umfasst die Pflege der Füße, Zehen, Zehennägel und Beine.
Definition
Fußpflege umfasst die Pflege der Füße, Zehen, Zehennägel und Beine.
Technik und Ablauf
Zur Fußpflege gehören das Entfernen von Hautverhärtungen (Hornhaut, Hühneraugen, Schwielen), das Kürzen und Formen der Zehennägel, die Behandlung eingewachsener und deformierter Zehennägel und die Fußmassage. Um Veränderungen am Fuß oder an den Zehen zu korrigieren, kann der:die Fußpfleger:in Nagelprothesen und Korrektur- bzw. Stützteile anfertigen.
Zu Beginn einer Behandlung wird ein Fußbad genommen. Es dient der Reinigung und Desinfektion und weicht Zehennägel und Hornhaut auf. Bei der Nagelpflege werden die Nägel mit Spezialscheren geschnitten, der Nagelrand und das Nagelbett gesäubert. Abgestorbene Hautteilchen werden mit einer Hautschere entfernt, die Nagelränder werden mit einer Feile oder einem Fräsgerät abgefeilt. Das Auftragen von Nagellack kann folgen. Um Hornhaut und Hühneraugen zu entfernen, werden verschiedene Instrumente wie Hornhauthobel, Skalpell oder Spezialscheren verwendet. Nach der Behandlung wird der Fuß mit einer Salbe eingecremt. Fußmassagen dienen der Durchblutungsförderung, der Lockerung der Fußmuskeln und dem körperlichen Wohlbefinden.
Informationen zu Anwender:innen
Fußpflege ist ein Lehrberuf im Bereich der Körper- und Schönheitspflege. Es handelt sich daher um Pflege und nicht um eine Heilbehandlung. Fußpfleger:innen ist die Behandlung von Zehen-, Nagel- und Fußdeformationen erlaubt.
Hinweis für UNIQA Kund:innen mit privater Krankenversicherung
Für diese Methode besteht kein tariflicher Versicherungsschutz.
In Kooperation mit AGEM