Ich reiche für mich selbst Arzt- oder Medikamentenrechnungen ein.
Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzhinweisen zu finden.
Beachten Sie das gesetzliche Bereicherungsverbot
Für entstandene Kosten dürfen Sie insgesamt nicht mehr als 100% ersetzt bekommen.
Daher ist es wichtig, dass Sie folgende Regeln beachten:
- Rechnungen vorab bei der Sozialversicherung einreichen und den Nachweis bei der Einreichung bei UNIQA inkludieren (zusätzlich zur Rechnung hochladen).
- Rechnungen, die nur bei UNIQA eingereicht wurden, dürfen im Nachgang nicht noch einmal bei der Sozialversicherung eingereicht werden.
- Die Originalrechnungen immer mindestens ein Jahr aufbewahren.