Eigenheim- und Haushaltsversicherung im Todesfall

Was mit einer Eigenheim- oder einer Haushaltsversicherung im Todesfall passiert - das erfahren Sie hier.


Eigenheimversicherung im Todesfall

Bei einer Eigenheimversicherung ist das versicherte Risiko das jeweilige Objekt. Der Vertrag bleibt weiterhin aufrecht, damit ist eine Deckung gegeben, die Prämie muss dafür nach wie vor bezahlt werden

  1. Nach Einantwortung wird der Vertrag auf die Erb:innen umgeschrieben, die somit in die Rechte und Pflichten des Vertrags eintreten. Wir brauchen dazu die Sterbeurkunde und den Einantwortungsbeschluss. Der Grundbuchauszug reicht nicht aus.
  2. Wird die Immobilie per Vermächtnis vererbt (z.B.: Im Testament steht „Mein Haus vermache ich meiner Tochter.“) gibt es gesonderte Regelungen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu unserem Kundenservice auf.
  3. Bei Verkauf der geerbten Immobilie gelten die jeweiligen Kündigungsbestimmungen aus dem individuellen Versicherungsvertrag – bitte sprechen Sie auch hier mit Ihrem/Ihrer Berater:in.

Haushaltsversicherung im Todesfall

Der Haushaltsversicherungsvertrag für eine Mietwohnung bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter aufrecht. Sie können nach Haushaltsauflösung stornieren.

Wenn die Wohnung von Erb:innen übernommen ist, wird der Vertrag auf diese umgeschrieben oder neu angelegt. In den meisten Fällen finden beide Änderungen erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens statt.

Kontakt

Reiseversicherung