Kfz-Versicherung im Todesfall
1. Darf das Fahrzeug weiterhin gefahren werden?
Die Antwort auf diese Frage hängt von einigen individuellen Faktoren ab und kann daher nicht generell mit Ja beantwortet werden. Ihr:e Notar:in kann Ihnen darüber Auskunft geben und eine diesbezügliche Bestätigung ausstellen.
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, stellen wir Ihnen gerne eine vorübergehende Bestätigung aus, dass das Kfz weiter mit bestehendem Versicherungsschutz gefahren werden darf. Sie gilt bis zum Zeitpunkt der Einantwortung und nur solange alle Voraussetzungen nach wie vor erfüllt werden. Zur Bearbeitung dieses Anliegens wird in den meisten Fällen nur die Sterbeurkunde benötigt.
2. Abmeldung
Soll das Fahrzeug abgemeldet werden, obwohl es noch zu keiner Einantwortung gekommen ist, so kann der/die zur Vertretung des Nachlasses Berufene (z.B. potentieller Erbe/Erbin) selbst abmelden. Dazu braucht man die Sterbeurkunde und Vertretungsbefugnis des/der potentiellen Erben/Erbin - der/die Notar:in stellt das aus.
3. Fahrzeug behalten
Wollen Sie als Erbe nach Einantwortung das Fahrzeug behalten, wird der Versicherungsvertrag für Sie neu angelegt. Bei Abmeldung und Verkauf kann der Vertrag storniert werden.
4. Zulassungsgemeinschaft
Die Zulassungsstelle kann den/die Verstorbene:n durch den/die Vertreter:innen des Nachlasses und des/der weiteren Zulassungsbesitzers/-besitzerin streichen. Sie brauchen eine amtliche Bestätigung über die Vertretung des Nachlasses.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin auf, der Ihnen die individuelle Sachlage gerne erklären wird.