Vorsorgeversicherungen wie Ablebens-, Pensions- und Begräbniskostenvorsorge
Verstirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme an den/die Bezugsberechtigte:n ausbezahlt. Hier gibt es mehrere Szenarien:
1. Bezugsberechtigte sind in Polizze namentlich genannt
Sind die Bezugsberechtigten in der Polizze namentlich genannt, muss keine Verlassenschaftsverhandlung abgewartet werden. Für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme benötigen wir einen Identitätsnachweis (Ausweis), Sterbeurkunde, Auszahlungsantrag und Bankverbindung.
Für die Auszahlung werden auch gesetzlich relevante Informationen abgefragt, die zwingend vollständig von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstützt Sie unser Kundenservice gerne.
2. Bezugsberechtigte sind in Polizze nicht namentlich genannt
Falls im Vertrag keine Personen namentlich genannt sind, kommt es im Normalfall erst zur Auszahlung an bezugsberechtigte Personen nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens. Dazu wird zusätzlich zur Sterbeurkunde auch der Einantwortungsbeschluss benötigt. Detaillierte Informationen über das weitere Vorgehen kann Ihnen unser Kundenservice geben.
3. Mit Versicherungsvertrag wurde ein Kredit besichert
Falls mit dem Versicherungsvertrag ein Kredit besichert wurde, besteht ein Drittrecht der Bank. In diesem Fall wird der Auszahlungsbetrag nur mit Zustimmung der Bank überwiesen.
4. Versicherunsgnehmer:in verstirbt (nicht die versicherte Person)
Wenn der/die Versicherungsnehmer:in verstirbt (und nicht die versicherte Person), geht der Vertrag in die Verlassenschaft über. Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens entscheiden die Erb:innen, wie weiter mit dem Vertrag verfahren wird. Der Vertrag geht somit nicht automatisch auf die versicherte Person über.