Traum vom eigenen Zuhause erfüllt? Was Sie jetzt bei Ihrer Versicherung beachten müssen.

Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Kisten sind gepackt, der Umzug ist tip-top organisiert und dem Übersiedlungstag steht nichts mehr im Wege. Aber: Haben Sie dabei auch an Ihre Versicherungsverträge gedacht?

Schlüsselübergabe mit Haus im Hintergrund

Bei einem Eigentümerwechsel gibt es einiges zu beachten. Mit diesen 5 Tipps können Sie sich wirklich auf Ihr neues Zuhause freuen.

1. Was muss beim Umzug beachtet werden?

Sie können eine bestehende Haushaltsversicherung in Ihr neues Zuhause mitnehmen. Wichtig ist, dass Sie den Versicherungsvertrag an Ihre neue Wohnsituation anpassen lassen. Fragen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Sie sind gerne für Sie da!

Gut zu wissen

Haben Sie ein Auto? Dann teilen Sie bitte Ihren Umzug umgehend auch Ihrer Kfz-Versicherung mit.

2. Was ist zu beachten, wenn bestehendes Eigentum übernommen wird?

Gut zu wissen: Nach dem Gesetz treten Sie – automatisch – mit allen Rechten und Pflichten in den Eigenheim-Versicherungsvertrag der Voreigentümer ein. Das bedeutet: Eine bestehende Eigenheimversicherung (nicht Haushaltsversicherung!) wird bei Besitzwechsel auf Sie übertragen. Wichtig: Der Versicherer muss vom Eigentumswechsel in Kenntnis gesetzt werden, damit im Schadenfall eine Leistung erbracht wird.

Anders als bei der Eigenheimversicherung, wird eine vorhandene Haushaltsversicherung durch einen Besitzwechsel nicht automatisch übertragen. Eine Übernahme erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der neuen Eigentümer und muss dem Versicherungsunternehmen bekannt gegeben werden.

Wenn Sie Eigentum kaufen, ist es ratsam mit Ihren Vorbesitzern zu klären, ob ein bestehender Eigenheim-Versicherungsvertrag übernommen oder storniert werden soll. 

3. Was müssen Sie tun, wenn Sie Eigentum kaufen und eine bestehende Eigenheimversicherung kündigen möchten (§ 70 VersVG.)?

Sie sind innerhalb eines Monats nach Eintragung des Eigentums in das Grundbuch berechtigt, eine bestehende Eigenheim-Versicherung – mit sofortiger Wirkung oder mit Ende der laufenden Versicherungsperiode – zu kündigen. Dafür benötigen Sie als neue Eigentümerin bzw. Eigentümer einen sogenannten „Grundbuchsbeschluss“ (nicht Grundbuchauszug!), der im Normalfall vom Gericht oder über Ihre Rechtsvertretung (Notarin, Treuhänder etc.) zugestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Monatsfrist bereits bei Übermittlung an die Rechtsvertretung beginnt und nicht erst mit Zustellung an Sie.

Gut zu wissen

Für die Kündigung eines bestehenden Eigenheim-Versicherungsvertrages muss das exakte Datum des Besitzwechsels, wann genau das Eigentum an die neuen Besitzer übertragen wurde, ersichtlich sein. Das bedeutet: Ein Grundbuchauszug oder ein Kaufvertrag allein ist für die Kündigung einer Eigenheimversicherung nicht ausreichend, dafür ist der Grundbuchsbeschluss erforderlich.

4. Wann können Sie eine bestehende Eigenheimversicherung nicht mehr kündigen?

Eine bestehende Eigenheimversicherung können Sie nicht kündigen, wenn der Besitzwechsel erfolgt und die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Aber es gelten die gängigen Kündigungsmöglichkeiten laut Ihrem Versicherungsvertrag und z.B. für Verbraucher § 8 Abs. 3 VersVG., § 6 KschG. 

5. Was passiert, wenn Sie die Kündigungsfrist versäumt haben?

In diesem Fall übernehmen Sie den Eigenheim-Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, ab Eintragung ins Grundbuch wird der Vertrag auf Sie umgeschrieben. Ab dem Zeitpunkt der Grundbuchseintragung haben Sie Versicherungsschutz und zahlen die Prämien.

Falls Sie noch Fragen haben, unterstützt Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater gerne.



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