Was ist grobe Fahrlässigkeit und warum ist das relevant?
Was versteht man unter „Grober Fahrlässigkeit“?
Allgemein versteht man unter „fahrlässigem Handeln“ die Missachtung der eigenen Sorgfaltspflicht. Aus dem Alltag gegriffen bedeutet das: Koche ich mir ein Mittagessen, so ist es meine Pflicht, Brandquellen wie Geschirrtücher, Zeitungen oder leicht entzündliche Küchenreiniger vor Beginn des Kochens von der Brandquelle wegzustellen.
Die Unterscheidung zwischen leicht oder grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Handeln kann im Schadenfall darüber entscheiden, ob ein Versicherungsfall unter Versicherungsschutz steht oder nicht.
Während leichte Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz der Eigenheim- und Haushaltsversicherung enthalten ist, sind grob fahrlässige sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden per §61 des Versicherungsvertragsgesetzes ausgeschlossen. Zur Absicherung grob fahrlässig herbeigeführter Schäden braucht es deshalb wiederum einen expliziten Einschluss in den Versicherungsvertrag.
Hier ein paar Beispiele aus den Bereichen Wohnen & Freizeit:
Leichte Fahrlässigkeit bedeutet, dass Ihnen, obwohl Sie aufmerksam sind, ein Fehler oder Missgeschick passiert und dadurch ein Schaden entsteht. Stellen Sie sich vor, Sie sind im Home-Office, schalten in der Früh Ihre Waschmaschine ein, gehen in Ihr Arbeitszimmer und schließen die Türe, um bei Ihrer Arbeit ungestört zu sein. In der Kaffeepause bemerken Sie den kleinen See, den die Waschmaschine aufgrund eines Defekts in Ihrem Bade- und Vorzimmer angerichtet hat.
Grobe Fahrlässigkeit ist, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht deutlich vernachlässigen, oder gedankenlos handeln. Ein Beispiel: Sie kochen und werden durch einen Anruf abgelenkt. Dabei vergessen Sie, den Herd abzuschalten, auf dem das Mittagessen brutzelt, wodurch ein Küchenbrand mit erheblichem Schaden entsteht.
Vorsatz bedeutet, etwas absichtlich zu tun. Ein Schaden, der vorsätzlich herbeigeführt wird, kann natürlich nicht unter Versicherungsschutz stehen. Ein Beispiel: Eine Wohnzimmerausstattung ist schon ein wenig in die Jahre gekommen. Dabei kommt die Idee, in der Winterzeit die brennenden Kerzen am Weihnachtsbaum dieses Jahr einfach mal etwas länger brennen zu lassen als die Jahre zuvor, wodurch ein Wohnungsbrand entsteht.
Dem Vorsatz gleichgestellt ist der sogenannte bedingte Vorsatz. In einem solchen Fall hält der:die Schadenverursacher:in den Eintritt des Schadens für möglich. Zwar ist dieser nicht gewollt, für den Fall, dass er aber dennoch eintritt, findet man sich damit ab.
Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Umstand durch sorgfältiges Handeln hätte vermieden werden können. Wenn Sie mit Absicht eine Tat begehen, spricht man von Vorsatz. Wer den Eintritt eines Schadens vorhersieht und denkt „Na wennschon!“, handelt bedingt vorsätzlich.
Grobe Fahrlässigkeit in den Versicherungsschutz einschließen, geht das überhaupt?
Ja, mit UNIQA. Während der §61 VersVG Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausschließt, haben wir uns dazu entschieden, Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit mit bis zu 100 Prozent der Höchstentschädigungssumme automatisch in Ihrer Haushalts- oder Eigenheimversicherung von UNIQA zu inkludieren. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass dieser Schutz wirklich wichtig ist. Und ob ein Schaden leicht oder grob fahrlässig passiert ist, bleibt oft unklar. So sparen Sie im Schadenfall nicht nur kostbare Zeit, sondern schonen zudem auch Ihre Nerven.