FlexSolution Kindervorsorge

im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung

Elternteil und Kind mit Sparschwein

Bauen Sie für Ihr Kind mit kleinen Beträgen ein Startkapital auf. Mit der fondsgebundenen Kindervorsorge legen Sie den Grundstein für eine lebenslange Pension, auch wenn die noch in weiter Ferne ist.

Gut zu wissen

Im Vergleich zu anderen Anlageformen können Sie mit der fondsgebundenen Kindervorsorge Steuervorteile nutzen. Sie zahlen nur die Versicherungssteuer. Die Kapitalerträge sind in der Regel steuerfrei: Keine Einkommensteuer, keine Substanzgewinnsteuer und keine Vermögenszuwachssteuer.

FlexSolution Kindervorsorge

Clever ansparen

Starten Sie früh mit geringen Beträgen. So können Sie im Laufe der Jahre ein kleines Vermögen für Ihr Kind aufbauen.

Veranlagen nach Wunsch

Sie bestimmen, wie Ihr Kapital veranlagt werden soll. Wählen Sie aus unseren Portefeuilles und Einzelfonds - von hoher Sicherheit bis ertragsorientiert.

Pension ein Leben lang

Wir berechnen die Pension Ihres Kindes auf Basis der heutigen Rechnungsgrundlagen. So wissen Sie schon heute wie hoch die Pension pro 10.000 Euro an angespartem Kapital einmal sein kann.

Kapital entnehmen oder zuzahlen*

Man weiß nicht was das Leben bringt, deshalb können Sie bereits nach dem 1. Jahr und ab einem Vertragswert von 2.000 Euro auf einen Teil des vorhandenen Guthabens zugreifen. Sie können auch Zuzahlungen tätigen.

Markierte Produkthighlights stellen nachhaltige Bausteine dar.

Das Basisinformationsblatt, und das Produktinformationsblatt informieren über die wichtigsten Punkte des Versicherungsvertrages im Voraus.

Wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Ihrer Vorsorge berücksichtigt werden, erfahren Sie hier.

* Bei Vertragsänderungen wie Beitragserhöhung, -reduktion, Teilrückkäufen oder Zuzahlungen sprechen Sie bitte mit Ihrem:Ihrer Berater:in um etwaige negative steuerliche Folgen zu vermeiden. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die zum Ausführungszeitpunkt gültigen steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Nachversteuerung von Teilrückkäufen bei Einmal- und Quasieinmalerlägen und zu Maximalgrenzen bei Zuzahlungen sind zu beachten.

Denkspruch Berater

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot von unseren Berater:innen zusammenstellen.

Kontakt

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