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Handy kaputt? Wir können bei den Kosten helfen …

Wir Österreicher lieben unser Smartphone/Handy, denn egal wo man geht oder steht – sie sind allzeit präsent und meist mit einer Hand, einem Ohr - oder beidem - seines Besitzers verwachsen. Und wenn dieses kaputt geht, scheint der Weltuntergang nah und die Verzweiflung groß.

So ein Smartphone oder Handy kostet ja schon mal ein paar hundert Euro und das ist für viele ein kleines bis größeres Vermögen. Wenn Sie keine spezielle Handy-Versicherung haben, wird es Sie freuen zu erfahren, dass einige Schäden trotzdem durch Ihre „Standard-Versicherungen“ abgesichert sind.

Hier ein paar versicherte Schadenbeispiele zur Haushaltsversicherung:

Illustration Handy im Wasser
  • Wasser: Sie wollen ein entspannendes Bad nehmen, vergessen aber nach einiger Zeit den Wasserhahn abzudrehen. Die Wanne läuft über und das am Boden liegende Handy wird durch das Wasser beschädigt. Sie erhalten Ersatz, soferne Sie die grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben.
Illustration Deko brennt, Handy dann auch
  • Feuer: Ein kurz nicht beaufsichtigter Dekorationsgegenstand fängt Feuer und das daneben liegende Handy wird vom Feuer beschädigt. 
Illustration Einbrecher telefoniert mit gestohlenem Handy

  • Einbruch: In Ihre Wohnung bzw. in Ihr Haus wird eingebrochen. Der Einbrecher nimmt das Handy mit und verursacht durch Telefonieren und Internetnutzung hohe Kosten. Die Kosten für das Handy und die Telefonrechnung wird von Ihrer Haushaltsversicherung übernommen. Aktuelle Verträge schließen auch die Internetnutzung mit ein.

  • Einbruch: Im Urlaub wird in Ihren gemieteten Bungalow eingebrochen und unter anderem auch Ihr Handy gestohlen.
  • Sie bekommen - je nach abgeschlossenem Produkt und Geltungsbereich - den Neuwert ersetzt.

Keinen Ersatz leistet die Haushaltsversicherung bei Fällen, in denen der Schaden nicht durch eine versicherte Ursache, wie beispielsweise Feuer oder Einbruch, entstanden ist:

Illustration Handy fällt zu Boden

Telefonieren: Beim Telefonieren rutscht Ihnen das Handy aus der Hand, landet auf dem Fliesenboden und das Display wird zerstört.

Illustration Kleinkind steht auf am Boden liegendes Handy

Mechanischer-Schaden: Ihr Kleinkind spielt mit dem Handy, lässt es fallen und steigt drauf.

Illustration Zimmermädchen stiehlt Handy

Diebstahl: Das Zimmermädchen im Hotel lässt Ihr Handy „mitgehen“, auch hier kein Ersatz, da der sogenannte einfache Diebstahl keine versicherte Ursache ist.

Sollte Ihr Handy durch eine andere Person beschädigt werden oder Sie der Verursacher einer Beschädigung sein, gibt es – so oder so – Ersatz aus der Haftpflichtversicherung:

Illustration Glas fällt um und Handy wird durch Flüssigkeit zerstört

Schaden durch andere Person: Flüssigkeitsschaden: Sie sitzen mit anderen Gästen in einem Restaurant und das Handy Ihres Tischnachbarn liegt am Tisch. Durch Ihre Unvorsichtigkeit wird ein Glas Cola umgestoßen und die Flüssigkeit beschädigt das Gerät. Ihre private Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten bis zum Zeitwert.

Illustration angerempelter Mann lässt Handy fallen

Schaden durch fremde Person: In der überfüllten U-Bahn werden Sie angerempelt und Ihr Handy fällt zu Boden. Die Haftpflicht des Verursachers übernimmt den Schaden.

Stellt sich die Frage: Wie viel bekommen Sie ersetzt?

Hier gibt es unterschiedliche Leistungen:

  • Die Haushaltsversicherung bezahlt immer den Neuwert – also jenen Preis, den das Handy zum Zeitpunkt des Schadens neu im Geschäft kosten würde.

  • Die Haftpflichtversicherung kommt für den Zeitwert auf – sie zahlt also den marktüblichen Preis, den das gebrauchte Handy noch wert ist.

  • Wenn Sie eine eigene Handy-Versicherung haben, gilt auch hier: Sie bekommen immer den Zeitwert ersetzt. Und wie wir alle wissen, ist dieser gerade bei einem Handy nach 2 oder 3 Jahren nicht mehr besonders hoch.


Wie Sie sehen - es ist nicht alles verloren, sollte das gute Stück beschädigt oder abhandenkommen. Der Weltuntergang kann abgesagt werden und Verzweiflung ist nicht nötig.

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