Wenn die Silvester-Raketen pfeifen …
und eine statt am sternenklaren Nachthimmel in Ihren vier Wänden landet, nimmt eine fröhliche Silvesternacht ein jähes Ende.
Dann ist Schluss mit lustig, wenn das neue Jahr schon so beginnt. Da nutzen wahrscheinlich auch die diversesten Glücksbringer nicht viel, um die Stimmung wieder zu heben. Abgesehen vom Ärger und den Rennereien, kommen natürlich auch viele Fragen auf: Wird dies oder jenes von der Versicherung ersetzt oder muss man den Schaden vielleicht sogar aus der eigenen Tasche zahlen? Schauen wir uns diese Fragen mal im Detail an:
Der Verursacher ist bekannt: Meist ist es ja so, dass die netten Zeitgenossen, die den Schaden verursacht haben, kaum zu ermitteln sind. Wenn Sie Glück haben und das ganze beobachten - gut für Sie! Dann kennen Sie den Übeltäter und können den Schaden bei diesem geltend machen.
Was aber, wenn Sie den Verursacher nicht kennen: Dann ist es schon sehr hilfreich, richtig abgesichert zu sein. Hier zeigen wir Ihnen gleich ein paar Beispiele aus der Praxis, welche Schäden versichert sind.
Typische Silvesterschäden – Haushalts- und Eigenheimversicherung
- Feuer: Eine Silvesterrakete verirrt sich auf Ihren Balkon oder fliegt durch das offene Fenster in Ihre Wohnung und setzt Möbel, Vorhänge und Teppiche in Brand. Gut, dass die Haushaltsversicherung von UNIQA Schäden durch Brand versichert.
- Feuer: Blei gießen ist ein beliebter Neujahrsbrauch. Und wenn dabei ein Funke aufs Tischtuch überspringt und "Haus und Hof" zu brennen beginnt, hilft nicht nur der Feuerlöscher, sondern auch die Haushaltsversicherung. Mehr Infos zur leichten und groben Fahrlässigkeit gibt es hier:Grobe Fahrlässigkeit | UNIQA Österreich.
- Feuer: Brandschäden durch z.B. verirrte Raketen oder Böller am Haus selbst bzw. an der Fassade deckt die Eigenheimversicherung.
- Explosion: Unbekannte Personen werfen Kracher meist dorthin, wo’s den meisten Lärm macht. So sind beispielsweise Schäden an Postkästen vorprogrammiert. Aber keine Sorge, bei „Explosionen“ sind Sie mit unserer Privatschutz Haushaltsversicherung Optimal oder Optimal plus abgesichert. Auch dann, wenn es um Silvester-Knaller geht.
- Glas: Sie schmeißen eine rauschende Silvesterparty und die Sektkorken knallen. Nur trifft es auch die schöne Vitrinenverglasung (oder den schönen Glastisch) im Wohnzimmer. Glück im Unglück mit der Haushaltsversicherung von UNIQA.
Böller und Raketen, die Feinde der geparkten Autos
Zu Silvester bei Familie oder Freunden eingeladen zu sein ist was Feines, stimmt‘s? Man muss sich um nix kümmern – außer vielleicht um ein „Mitbringsel“ für die Hausfrau oder den Hausherrn. Beim bereitgestellten Buffet kann man ordentlich zuschlagen und den Jahreswechsel so richtig genießen.
Wäre da nicht der nagende Gedanke und das ungute Gefühl, dass das um die Ecke geparkte Auto Piraten oder Raketen als Zielscheibe dienen könnte. Und - im Fall des Falles - die Wahrscheinlichkeit den Verursacher zu finden gleich Null ist.
Welche Schäden am Auto abgesichert sind und welche nicht
- Brand und Explosion: Wenn Ihr Auto durch eine Rakete Feuer fängt oder diese im Radkasten explodiert, erhalten Sie sowohl in der Voll- als auch in der Teilkasko Ersatz.
- Vandalismus: Ein netter Zeitgenosse schießt absichtlich Raketen auf Ihre Motorhaube um Ihr Auto zu beschädigen - der Schaden ist in der Vollkasko versichert. In der Teilkasko nur dann, wenn Sie das Vandalismus-Paket eingeschlossen haben.
- Glas: Wird durch die Rakete eine Autoscheibe zerbrochen, ist dies in der Vollkasko gedeckt. In der Teilkasko ist es nur dann versichert, wenn sie die Zusatzbaustein Glasschäden eingeschlossen haben.
- Mechanischer Schaden: Eine Rakete stürzt mit so großer Wucht vom „Himmel“, dass eine Delle in Ihrem Wagen entsteht. Hier spricht man von einem mechanischen Schaden und dieser ist in der Vollkasko versichert, nicht aber in der Teilkasko.
- Nicht versichert: Seng- und Schmorschäden, die nur durch die Hitze einer Rakete am Autolack oder am Cabrio-Verdeck entstehen. Das ist immer dann der Fall, wenn dabei kein offenes Feuer entsteht. Der Schaden also sozusagen ausschließlich durch das „Glutnest“ verursacht wird.
Bitte denken Sie daran: Sollten Sie am Neujahrsmorgen einen Schaden entdecken, machen Sie sofort eine Anzeige bei der Polizei.