Allgemeine Informationen und Risikohinweise
Steuerhinweis
Die Prämien unterliegen der Versicherungssteuer. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lebensversicherung eine langfristige Vorsorge ist. Bei Entnahmen und Teilkündigungen innerhalb von 15 Jahren sind gegebenenfalls die versicherungssteuerrechtlichen Vorschriften betreffend Nachversteuerung zu beachten. Bei Auszahlungen in Pensionsform ist § 29 Einkommensteuergesetz zu berücksichtigen. Pensionszahlungen sind insoweit steuerpflichtig, als die Summe der vereinnahmten Renten den Wert der Gegenleistung (verrentetes Kapital) übersteigt. Bei einem Rückkauf von Einmalerlägen innerhalb der steuerlichen Mindestlaufzeiten können die erwirtschafteten Erträge dem besonderen Steuersatz von 27, 5 % gemäß § 27 Abs. 5 Zif. 3. EStG unterliegen.
Pensionsoption
Bei Fälligkeit des Vertrages besteht die Möglichkeit den Geldwert der Deckungsrückstellung als Pensionskapital in einen Pensionstarif der UNIQA Österreich Versicherungen AG zu übertragen.
Versicherer
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel.: +43 (0) 50677
Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at
Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien
FN 63197m Handelsgericht Wien
UID Nr.: ATU 15362907
Risikohinweis zur fondsgebundenen Veranlagung
Bitte beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko tragen und dass bei Fondsentwicklungen nicht von gleich bleibenden Wertsteigerungen ausgegangen werden kann, weil sie in aller Regel Schwankungen unterworfen sind und auch Verluste auftreten können. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass sich Angaben über die Fondsentwicklung auf die Vergangenheit beziehen und der Verlauf in der Vergangenheit keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung ermöglicht. Wir weisen darauf hin, dass auch Verluste des Fondsvermögens eintreten können und der Auszahlungsbetrag aus dem Versicherungsvertrag unter der Summe der einbezahlten Beiträge liegen kann.
FlexProtection
- Garantiegeber gegenüber UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA): Deutsche Bank AG („Deutsche Bank“) registriert zu Nummer HRB 30 000 im Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt am Main, Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main. Die Deutsche Bank garantiert der UNIQA die Rückzahlung entsprechend der gewählten Garantievariante unter den unten dargestellten Bedingungen.
- Informationen zur Risikotragung bei Veranlagungen mit externem Garantiegeber: UNIQA haftet für die sorgfältige Auswahl des Garantiegebers. UNIQA übernimmt jedoch weder die Garantie noch eine sonstige Zusicherung oder Haftung für den Wert der Garantieveranlagung zu einem bestimmten Stichtag noch für die Garantie im Falle der Nichterfüllung durch die Deutsche Bank. Dieses Risiko trägt der Versicherungsnehmer. Alle Ansprüche aus der Garantie der Deutschen Bank stehen ausschließlich der UNIQA zu. UNIQA nimmt für Sie die Interessen gegenüber der Deutschen Bank wahr. Es besteht kein Zahlungs- oder sonstiger Anspruch des Versicherungsnehmers gegenüber der Deutschen Bank und die Deutsche Bank hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Ansprüche der Versicherungsnehmer bestehen ausschließlich gegenüber der UNIQA.
UNIQA ist in Bezug auf die Garantieleistung ausschließlich verpflichtet, jene garantierten Beträge, die UNIQA von der Deutschen Bank unter deren Garantie erhält, nach den Bestimmungen des Versicherungsvertrags der Versicherungsnehmer bis zur Höhe des garantierten Betrags gutzubringen; eine darüber hinausgehende Verpflichtung trifft UNIQA nicht.
Weitere Informationen zur Veranlagung und dem damit verbundenen Risiko entnehmen Sie den Besonderen Versicherungsbedingungen.