Allgemeine Informationen und Risikohinweise

Steuerhinweis
Die Prämien unterliegen der Versicherungssteuer. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lebensversicherung eine langfristige Vorsorge ist. Bei Entnahmen und Teilkündigungen innerhalb von 15 Jahren sind gegebenenfalls die versicherungssteuerrechtlichen Vorschriften betreffend Nachversteuerung zu beachten. Bei Auszahlungen in Pensionsform ist § 29 Einkommensteuergesetz zu berücksichtigen. Pensionszahlungen sind insoweit steuerpflichtig, als die Summe der vereinnahmten Renten den Wert der Gegenleistung (verrentetes Kapital) übersteigt. Bei einem Rückkauf von Einmalerlägen innerhalb der steuerlichen Mindestlaufzeiten können die erwirtschafteten Erträge dem besonderen Steuersatz von 27, 5 % gemäß  § 27 Abs. 5 Zif. 3. EStG unterliegen.

Versicherer
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Tel.: +43 (0) 50677
Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at
Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien
FN 63197m Handelsgericht Wien
UID Nr.: ATU 15362907

Risikohinweis zur fondsgebundenen Veranlagung
Bitte beachten Sie, dass Sie als Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko tragen und dass bei Fondsentwicklungen nicht von gleich bleibenden Wertsteigerungen ausgegangen werden kann, weil sie in aller Regel Schwankungen unterworfen sind und auch Verluste auftreten können. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass sich Angaben über die Fondsentwicklung auf die Vergangenheit beziehen und der Verlauf in der Vergangenheit keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung ermöglicht. Wir weisen darauf hin, dass auch Verluste des Fondsvermögens eintreten können und der Auszahlungsbetrag aus dem Versicherungsvertrag unter der Summe der einbezahlten Beiträge liegen kann. 



Weitere Informationen zur Veranlagung und dem damit verbundenen Risiko entnehmen Sie den Besonderen Versicherungsbedingungen.