Verfügungen
Sie müssen sich nicht heute über die Verwendung Ihres Kapitals entscheiden, sondern erst dann, wenn Sie Ihr persönliches Veranlagungsziel erreicht haben.
Ihre Möglichkeiten
- Kapitalauszahlung
- Teilbehebung
- Auszahlung als lebenslange, steuerfreie Pension
Weitere Optionen
Option auf Kapitalauszahlung
Sie träumen von einer Reise oder brauchen ein neues Auto? Zur Erfüllung Ihrer Wünsche ist nach dem ersten Garantiestichtag jederzeit eine Kapitalauszahlung möglich. Dann müssen 50 % der staatlichen Prämie rückbezahlt und die Kapitalerträge mit 27,5 % versteuert werden.
Optionaler Zusatzbaustein - Pensionsrückgewähr
Wenn Sie die Pensionszahlung in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, eine Pensionsrückgewähr als Zusatzversicherung (Ablebensversicherung) zu beantragen. Damit haben Sie die Gewissheit, dass auch im Falle Ihres Ablebens Ihre Kapitalansprüche gewahrt bleiben. Sie bestimmen, an welche Person(en) die Ansprüche weitergegeben werden.
Ihr Vorteil: Dieser Einschluss ist gegebenenfalls erst vor Beginn der Pensionszahlung zu vereinbaren.
Steuerfreie Verfügung durch Bridging Rente
Überbrücken Sie die Zeit bis zu Ihrer gesetzlichen Alterspension und bridgen Sie einfach. Mit der Bridging Rente können Sie bei Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit (wie z. B. Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit, erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit, etc.) die Auszahlung Ihres Kapitals genießen.*
Ihr Vorteil: Die Auszahlungen erfolgen steuerfrei!