Wintersport im Faktencheck

Wintersport ist für viele Österreicher:innen der ultimative Freizeitspaß. So leiwand das „Schifoan“, Snowboarden, Langlaufen oder Rodeln auch ist – durch Unfälle und Verletzungen kann die Pistengaudi ein jähes Ende nehmen.

Viele Hobbysportler:innen scheinen das Angebot der Skihütten besser zu kennen als die grundlegendsten Pistenregeln und so halten sich hartnäckig gefährliche Mythen: von der unterschätzten Lawinengefahr bis hin zu falschen Vorrangregeln.

Testen Sie Ihr Wissen! Sind Sie auf der Piste sicher unterwegs oder sind auch Sie einigen der folgenden Mythen aufgesessen?

Mythos 1: Beim Skifahren gibt es keine Regeln

Snowboarder

Für Skifahrer:innen, Snowboarder:innen und Langläufer:innen gelten in sämtlichen Alpenländern die FIS-Regeln des internationalen Skiverbandes  - auch wenn sie keine Rechtsnormen darstellen. Wird durch den Verstoß gegen diese Verhaltensregeln ein Unfall verursacht, fließt dies in eine zivil- oder strafrechtliche Beurteilung mit ein. 

Mythos 2: Auf der Piste gilt die Rechtsregel

Eine Rechtsregel im Sinne der Straßenverkehrsordnung gibt es auf der Piste nicht. Die FIS-Verhaltensregeln besagen allerdings, dass mit Rücksicht auf andere zu fahren ist. Etwas genauer ist der Vorrang für Langläufer:innen geregelt, doch auch hier kann man nicht wirklich von einer Rechtsregel sprechen: „Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Abfahrende Langläufer:innen haben Vorrang“, heißt es in den FIS-Loipenregeln. 

Mythos 3: Bereits befahrene Tiefschneehänge sind ungefährlich

Ein Hang mit sichtbaren Spuren ist nicht automatisch ungefährlich. Die Schneedecke steht unter Spannung, wobei einige Stellen besonders empfindlich sind. Für Laien sind diese Stellen nicht erkennbar – fährt man darüber, kann die Schneedecke allerdings ins Rutschen kommen. Selbst wenn 100 Skifahrer:innen unbeschadet den Hang hinuntergefahren sind, kann der oder die 101ste eine Lawine auslösen.

Mythos 4: Einer Lawine kann ich davonfahren

Falls Sie kein durch Special Effects unterstützte:r Filmdarsteller:in oder erfahrene:r Freestyle-Profi sind, haben Sie keine Chance gegen eine Lawine. Langsame Schneebretter gehen mit ca. 70 km/h ab, Staublawinen erreichen sogar eine Geschwindigkeit von bis zu 400 km/h.

Mythos 5: Ich darf alkoholisiert Skifahren und Snowboarden

Vater zieht kleinen Sohn auf Bob

Der Alkoholkonsum beim Skifahren, Boarden oder Rodeln selbst ist zwar nicht strafbar, doch wer auf der Piste alkoholisiert einen Unfall verursacht, muss mit strafrechtlichen und versicherungsrelevanten Konsequenzen rechnen. Denken Sie daher daran: Schon geringe Alkoholmengen verringern die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit und erhöhen somit das Unfallrisiko.

Mythos 6: Ich kann meine Bindung selbst einstellen

Das Einstellen der Bindung ist Millimeterarbeit, die man Profis überlassen sollte. Neben Parametern wie Sohlenlänge und Gewicht werden auch Faktoren wie Fahrverhalten, Kniedurchmesser und Größe des Fahrers sowie die Beschaffenheit der Sohle berücksichtigt. Wer die Bindung selbst einstellt oder spontan auf der Piste die Skier mit Freunden tauscht, riskiert schwere Verletzungen, etwa weil die Bindung sich während der Fahrt löst oder beim Sturz nicht automatisch aufgeht.

Mythos 7: Beim Rodeln muss mein Kind keinen Helm tragen

Im Salzburger Land, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien herrscht beim Befahren von Skipisten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Helmpflicht – das gilt auch für andere Wintersportgeräte wie Rodeln. Abseits der Skipiste gibt es zwar keine Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird aber dringend empfohlen.

Gut zu wissen

Mit Helm abgesichert!
Ob Rodler:in oder Skifahrer:in, Jung oder Alt – schlaue Wintersportler:innen tragen immer einen Helm. Ein Großteil aller Schädel- und Gehirnverletzungen auf der Piste könnte durch Skihelme verhindert werden.


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