Sie möchten Bewegung in Ihr Geld bringen?

Mit dem fondsgebundenen Einmalerlag können Sie Chancen auf dem Kapitalmarkt nützen.


Sparen Sie sich nicht arm! Inflation frisst Ihnen am Sparbuch den Wert Ihres Geldes weg. Nutzen Sie stattdessen die Ertragschancen auf den Kapitalmärkten. Starten Sie Ihre fondsgebundene Lebensversicherung mit Einmalprämie ab 2.000 Euro.
Leisten Sie einen positiven Beitrag für Umwelt und Gesellschaft: Entscheiden Sie sich für nachhaltigkeitsorientierte Fonds in Ihrer Veranlagung!

Warum ein fondsgebundener Einmalerlag mehr Vorteile hat als ein Sparbuch:

  • Chance die Inflation auszugleichen und sogar zu schlagen
  • Entnehmen Sie Kapital um z.B. finanzielle Engpässe zu überwinden oder zahlen Sie Geld nach einem Erbe und vieles mehr dazu*
  • Kapitalerträge sind steuerfrei. Sie sparen sich z.B. Einkommenssteuer, Vermögenszuwachssteuer, …
  • Sie wissen noch nicht genau wann Sie in Pension gehen? Wählen Sie den Auszahlungsbeginn innerhalb eines bis zu 10-jährigen Korridors.
  • Wie Sie Ihr Geld am Ende erhalten, bleibt Ihnen überlassen: Pension ein Leben lang? Oder wollen Sie sich einen langgehegten Traum erfüllen? Oder ein Mix?

Bei Einmalerlagsverträgen sind steuerliche Mindestbindefristen zu beachten. Die Mindestbindefrist für Personen, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, beträgt 10 Jahre; für jüngere Personen beträgt die Mindestbindefrist 15 Jahre. Eine Vertragsbeendigung vor Ablauf dieser Mindestbindefrist führt zu einer Nachversteuerung. 
Bei einem fondsgebundenen Einmalerlag erfolgt die Veranlagung in Fonds Ihrer Wahl aus unserem Fonds-Angebot. Sie profitieren von Kurssteigerungen der gewählten Fonds, tragen jedoch auch das Veranlagungsrisiko, sodass Sie das angelegte Kapital ganz oder teilweise verlieren können. 
Die wesentlichen Informationen zu unserer fondsgebundenen Lebensversicherung finden Sie hier auf www.uniqa.at im Basisinformationsblatt für Verträge mit Einmalprämie. 
Wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Ihrer Vorsorge berücksichtigt werden, erfahren Sie hier.

* Bei Vertragsänderungen wie Beitragserhöhung, -reduktion, Teilrückkäufen oder Zuzahlungen sprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater um etwaige negative steuerliche Folgen zu vermeiden. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die zum Ausführungszeitpunkt gültigen steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Nachversteuerung von Teilrückkäufen bei Einmal- und Quasieinmalerlägen und zu Maximalgrenzen bei Zuzahlungen sind zu beachten.

Ihre Veranlagung mit Einmalerlag 

Sie möchten in der Pension finanziell unabhängig sein und einen positiven Beitrag für Umwelt oder Gesellschaft leisten? Bei uns geht das ganz einfach, denn Ihr Geld kann nach ökologischen, sozialen oder ethischen (ESG) Kriterien veranlagt werden. 

Hände halten Erdkugel mit Sonne und wachsenden Pflanzen
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Unsere Berater:innen erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches individuelles Angebot und berechnen auf Wunsch Ihre Pensionslücke.

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