Gemanagte Portefeuilles
Informationen zum Ausgabeaufschlag
Im Gegensatz zu einer direkten Veranlagung in Investmentfonds entfällt der Ausgabeaufschlag, wenn Fondsanteile über eine Fondsgebundene Lebensversicherung erworben werden.
Bei den hier veröffentlichten Wesentlichen Anlegerinformationen (KID) handelt es sich um die offiziellen Fondsdokumente der Kapitalanlagegesellschaften. Diese sind verpflichtet, den maximalen Ausgabeaufschlag in den Anlegerinformationen zum Fonds zu veröffentlichen. Aus diesem Grund finden Sie in den hier veröffentlichten KIDs Angaben über diese Gebühr - auch wenn sie in Ihrer Fondsgebundenen Lebensversicherung nicht verrechnet wird.