Checkliste Spitalaufenthalt

Damit bei der direkten Kostenverrechnung alles reibungslos funktioniert, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig. Sie enthalten wichtige Hinweise und Tipps, die Sie vor einem Spitalsaufenthalt unbedingt beachten sollten.

Wer bezahlt die Kosten für Ihren Aufenthalt im Spital?

Bei aufrechtem Versicherungsschutz verrechnet UNIQA die Kosten für stationär notwendige Heilbehandlungen direkt mit dem Vertragskrankenhaus. Das bedeutet: Es ist nicht nötig die Kosten für den Krankenhausaufenthalt vorzustrecken und die Krankenhausrechnung danach bei UNIQA einzureichen.

In welches Spital wollen Sie gehen?

  • Als Privatpatient können Sie Arzt- und Krankenhaus frei wählen. Eine Liste aller UNIQA Vertragsspitäler finden Sie hier.

  • Oft empfiehlt Ihnen der Arzt Ihres Vertrauens ein geeignetes Spital. Oder Sie informieren sich selbst über das Angebot an Spitälern. Nutzen Sie dafür die Spitalssuche auf www.kliniksuche.at

  • Sie entscheiden sich für ein Krankenhaus, das nicht zu den UNIQA Vertragsspitälern gehört? Dann wenden Sie sich bitte unbedingt an unser Kundenservice +43 (0) 50677-670. Es kann in diesem Fall nämlich passieren, dass UNIQA nicht alle Kosten übernimmt.
  • Das UNIQA Med PLUS24Service, unsere Ärzte-Hotline für Gesundheitsfragen, unterstützt Sie auf Wunsch ebenfalls gerne bei der Suche nach dem passenden Arzt oder Spital. Falls Sie diese Serviceleistung noch nicht in Ihrem Vertrag versichert haben, können Sie das jederzeit für nur ca. 2,70 Euro monatlich nachholen. 

Was genau ist versichert? 

Überprüfen Sie bitte rechtzeitig vor einem geplanten Spitalsaufenthalt, was Ihre private Krankenversicherung beinhaltet. 

  • Sonderklasse nach Unfall
  • Sonderklasse nach Unfall und schweren Erkrankungen
  • Sonderklasse nach Unfall und allen Erkrankungen sowie bei Entbindung (regional oder österreichweit)

  • Haben Sie einen Selbstbehalt vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe?

  • Haben Sie Anspruch auf ein Einbett- oder ein Zweibettzimmer? Dann klären Sie bitte zeitgerecht vor Ihrem Krankenhausaufenthalt ab, wie Sie untergebracht werden wollen.

  • Ist Ihr Vertrag aufrecht und sind alle Prämien bezahlt?

Den exakten Umfang Ihres Versicherungsschutzes finden Sie in der Leistungsbeschreibung Ihres Tarifes. Bei Fragen ist Ihre Beraterin / Ihr Berater gerne für Sie da.

Wichtig!

Haben Sie einen dieser Tarife abgeschlossen? 

  • Tarif Sonderklasse nach Unfall
  • Tarif Sonderklasse nach Unfall und schweren Erkrankungen
  • Tarif in Option mit Unfalldeckung

Oder sind Sie weniger als 3 Jahre bei uns versichert? Dann rufen Sie uns bitte unbedingt vor Ihrem Spitalsaufenthalt unter +43 (0) 50677-670 an. Das UNIQA Kundenservice gibt Ihnen von Montag bis Freitag gerne Auskunft.

Was ist bei der Aufnahme im Spital zu beachten?

Bitte einfach Ihre Gesund & Wertvoll Karte vorzeigen bzw. Ihre UNIQA Polizzennummer angeben.

  • Als Sonderklasse-Patient werden Ihnen keine Kosten für die Verpflegung in Rechnung gestellt.

  • Auch bei der Behandlung von Mitversicherten (z.B. Kindern) bezahlen Sie keinen Kostenbeitrag.

Patienten der „Allgemeinen Gebührenklasse“ müssen diese Kostenbeiträge selbst zahlen

Gut zu wissen

Sollten Sie einmal einen Aufenthalt in der „Allgemeinen Gebührenklasse“ verbringen, ist in den meisten Sonderklasse-Versicherungen eine Ersatzleistung vorgesehen. Lassen Sie sich einfach bei der Entlassung aus dem Krankenhaus eine Aufenthaltsbestätigung mit ärztlich bestätigter Diagnose geben. Schicken Sie uns diese dann per Post oder über die .

Wie funktioniert das mit dem Selbstbehalt?

Auch wenn ein Selbstbehalt vereinbart ist, übernimmt UNIQA die gesamte Spitalsrechnung. Danach informieren wir den Versicherungsnehmer und bitten ihn, den Selbstbehalt an uns zu überweisen. In bestimmten Fällen z.B. nach Unfall oder Entbindung entfällt dieser Selbstbehalt. Versicherte, die keinen Selbstbehalt vereinbart haben, bekommen keine postalische Nachricht.

Gibt es Behandlungen, die eine private Krankenversicherung nicht übernimmt?

Ja, die gibt es. Ein Beispiel sind rein kosmetische Behandlungen oder Behandlungen wegen Suchtgiftmissbrauch – siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen Punkt 2.

Checkliste Spitalaufenthalt
(pdf, 82.1kB)

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