Reisefieber? Die häufigsten Irrtümer rund um Reiseversicherungen - Teil 2

Für viele ist Reisen die liebste Freizeitbeschäftigung. Gerne denken wir an die schöne Zeit, die uns bevorsteht. Weniger gerne daran, dass auch etwas schiefgehen kann. 

Familie mit Kindern spielt am Strand

Auf Reisen können schnell Dinge passieren, mit denen wir nicht gerechnet haben. Und weit weg von zu Hause ist es oft nicht so einfach, uns selbst zu helfen. Krankheit, ein Unfall, verlorengegangenes Gepäck oder auch ein selbst verursachter Schaden, für den nun Schadenersatz gefordert wird – all diese Eventualitäten lassen sich durch eine Reiseversicherung abdecken. UNIQA Berater Christian Reindl klärt hier über die häufigsten Irrtümer rund um Reiseversicherungen auf.

Irrtum #4:
„Krank auf Reisen – mit der e-card bin ich ohnehin geschützt.“

Wer innerhalb der EU unterwegs ist kann sich zumindest darauf verlassen, dass die medizinische Grundversorgung im Notfall von der e-card abgedeckt ist. Dasselbe gilt für Länder, mit denen ein Krankenversicherungsabkommen besteht, wie die Schweiz, Serbien oder Großbritannien. Dabei sollte man bedenken, dass die medizinischen Standards nicht in allen Ländern so hoch sind wie in Österreich. Suche ich aus diesem Grund im Ausland lieber einen Privatarzt auf, dann nur auf eigene Kosten. Und auch die Rückholung wird von der Sozialversicherung nicht finanziert. Die private Reise-Krankenversicherung hingegen ersetzt die privaten Arztkosten und übernimmt auch die Kosten einer medizinisch notwendigen Rückholung.

Irrtum #5:
„Für eine Inlandsreise brauche ich doch keine Reiseversicherung.“

Sie kann mir aber viel Geld sparen. Der Urlaub ist oft schon Monate im Voraus gebucht und auch schon bezahlt. Die Vorfreunde ist riesengroß, doch pünktlich zum Urlaubsbeginn kommt es plötzlich anders als geplant. Ich werde krank oder verletze mich und kann die Reise daher nicht antreten. Dann kann es teuer werden, denn auch im Inland können die Kosten für eine Anreise mit dem Zug oder für das Hotel sehr hoch sein. Und auch während des Urlaubes kann leider immer etwas passieren, zum Beispiel mein privates Reisegepäck beschädigt oder gestohlen werden.

Irrtum #6:
„Die Reisestornoversicherung bietet Rundumschutz.“

Das stimmt leider nicht. Die Stornoversicherung schützt ausschließlich vor den Stornokosten, wenn ich plötzlich reiseunfähig sein sollte. Die UNIQA Reiseversicherung Rundumschutz hingegen enthält auch eine Privat-Haftpflichtversicherung, eine Unfall- und Reise-Krankenversicherung und ersetzt in bestimmten Fällen zusätzlich anfallende Anreisekosten. Sie eignet sich aufgrund der integrierten Krankenversicherung besonders gut für Auslandsreisen.

UNIQA Reiseversicherung Rundumschutz
  • Weltweiter Schutz
  • Reise-Haftpflichtversicherung: Wenn Versicherte etwas beschädigen oder jemanden bei einem Unfall verletzen, bezahlt UNIQA den Schaden.
  • Reiserückholkosten: Die Versicherung deckt die extra Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise aus schwerwiegenden Gründen.
  • Stornokosten: Muss die Reise storniert werde (z.B. weil ein Kind krank wird oder der Job gekündigt wurde), ersetzt UNIQA die Stornokosten.
  • UNIQA SOS-Service: Umfassende Unterstützung im Notfall. Das Service organisiert medizinisch notwendige Rücktransporte und übernimmt die Kosten.
  • Medizinische Versorgung im Ausland: Im Krankheitsfall ist die ganze Familie rundum abgesichert. Vom Krankenhaus-Aufenthalt über Arztbesuche bis hin zu Medikamenten.

Irrtum #7:
„Wenn ich meine Reise vorzeitig abbreche, werden mir die nicht verbrauchten Urlaubskosten refundiert.“

Auch das ist nicht richtig. Was mir in speziellen Ausnahmefällen rückerstattet wird, sind extra Rückreisekosten. Bei UNIQA zum Beispiel bei schwerer Krankheit, Unfall oder Todesfällen von Verwandten zu Hause, außerdem bei Naturkatastrophen oder Unruhen am Urlaubsort.

Irrtum #8:
„Eine Reiseversicherung kann ich immer noch spontan vor der Reise abschließen.“

Das trifft zwar auf den UNIQA Reiseversicherung Rundumschutz prinzipiell zu. Wer aber auch einen Stornoschutz möchte, muss diesen mindestens 28 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen haben. Eine Ausnahme gibt es: Wenn die Buchung der Reise und der Abschluss der Stornoversicherung am selben Tag erfolgen, gibt es keine zeitliche Begrenzung. Am besten also gleich bei der Reiseplanung auch die Versicherung abschließen!

Zur Person:

Christian Reindl ist Berater in der UNIQA GeneralAgentur Reindl in Oberwart.

Kontakt

Reiseversicherung