Todesfall. Wir sind für Sie da.
Diese Seite soll Ihnen einen Überblick verschaffen. Natürlich kann es sein, dass Ihre individuelle Situation anders behandelt werden muss, z.B. gibt es einen Unterschied zwischen Privat- und Firmenkund:innen. Die genaue Vorgehensweise hängt vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Tarif ab.
Deshalb sprechen Sie bitte mit unserem Kundenservice oder unseren Berater:innen. Sie begleiten Sie in dieser schwierigen Zeit.
Für Informationen über nicht auf dieser Seite angeführte Versicherungen, wie z.B. Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherung etc. kontaktieren Sie bitte ebenfalls unser Kundenservice.
Wie kann ich einen Todesfall melden?
Nicht alle Versicherungen enden mit dem Ableben des Versicherungsnehmers, daher nehmen Sie bitte so bald wie möglich mit unserem Kundenservice Kontakt auf. Für die Erstmeldung brauchen Sie:
- Sterbeurkunde
- Kontakt des Notars oder der Notarin, der/die die Verlassenschaft abwickelt (wenn möglich)
Welche Dokumente Sie noch brauchen, wird bei den einzelnen Versicherungen erklärt.
Welche Versicherungen sind betroffen?
1. Personenbezogene Versicherungen
Sie sind an eine oder mehrere Personen gebunden. Hier unterscheiden wir zwischen Versicherungsnehmer:in, versicherter Person, und bezugsberechtigen Personen. Je nachdem in welche Kategorie die verstorbene Person fällt, gibt es verschiedene Abläufe.
2. Sachbezogene Versicherungen
Sind an eine Sache gebunden. Generell gilt, dass die Erben mit der Einantwortung (der Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens), in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten. Es ist wichtig, die Prämien weiterzuzahlen bis der Vertrag storniert oder umgeschrieben ist, da sonst keine Deckung besteht.
Weitere Fragen:
Dazu brauchen Sie zusätzlich zur Sterbeurkunde: